Die Stauferzeit
Die von Diepold III., Markgraf des Nordgaues, - an der Stelle einer ehemals slawischen Ansiedlung - erbaute Egerer Burg wurde bald zum Verwaltungsmittelpunkt des Landes. 1146, nach dem Tode Diepolds, unterstellte der Stauferkönig Konrad III. das dem Reich heimgefallene Territorium der Reichsgewalt, das zu einem Stützpfeiler der staufischen Territorialpolitik wird. Vor allem Friedrich I. versuchte, den unmittelbaren Kronbesitz zu sammeln und zu erweitern, um den auf Grund des Lehensbesitzes immer stärker und selbständiger werdenden Territorialherren etwas entgegensetzen zu könnnen. So wurde auch die regio Egere nicht lehensweise, sondern durch Reichsministeriale verwaltet. Das Egerer Gebiet eignete sich für diese Politik besonders gut, da es zum Teil noch nicht erschlossen und nicht in dynastische Interessen eingebunden war. So wird es zum Verbindungsglied der staufischen Hausgüter in Schwaben und Franken mit den thüringischen und zu Böhmen. Zudem trennte dieses Reichsland Bayern und Sachsen, die Hausgüter der Welfen, deren sich die Staufer mühsam erwehren mußten, da diese ihnen an Besitz und damit potentieller politischer Macht weit überlegen waren. Für die verwaltungsmäßige Gestaltung des Egerer Gebietes war das Pleißner Land, das mit dem Reichsgut Altenburg vereinigt wurde, beispielgebend. Friedrich I. Barbrossa (1152 - 1191) und sein Sohn Heinrich VI. bauten es nun zur terra imperii, zur provincia Egrensis aus. An ihrer Spitze stand ein kaiserlicher Landrichter, der judex provincialis. "So stellt das Reichsland Eger zweifellos die vollendetste Form der von Barbarossa geplanten Reichsländer dar, die geeignet sein konnten, einmal die Grundeinheit eines nach klaren Gesichtspunkten geordneten deutschen Staates zu sein." (Bosl). Durch die Zunahme von Ministerialiensitzen wurde der interne Landesausbau im 12. und 13. Jahrhundert vorangetrieben, aber ebenso nahm der Hauptort seinen Aufschwung. Allmählich unterschieden sich die älteren und grundbesitzreicheren Ministerialen in Rang und Geltung von jenen anderen, die erst zu Besitz kamen. Beide Standesgruppen bildeten mit dem Landrichter (judex provincialis) an der Spitze die verfassungsrechtlichen Träger der königlichen Hoheitsrechte im Reichsland Eger, zu denen alsbald auch um die Wende zum 13. Jahrhundert eine civitas und dann 1277 eine civitas imperii (= Reichsstadt) genannte Königsstadt Eger hinzukam, die dank der verkehrsgünstigen Lage am Kreuzungspunkt der Straßen von Nürnberg, Regensburg, Plauen und Prag und des Schutzes der Burg sich zu einem urbanen Gemeinwesen entfalten konnte. Eine eigenständige städtische Verwaltung bildete sich im wesentlichen in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts aus, wobei das Stadtrecht von Nürnberg zur Rechtsgrundlage der Verfassung der Stadt gemacht wurde.
Die Bedeutung der Egerer "Kaiserburg" für die weitgespannten Pläne der staufischen Territorialpolitik ist schon daraus ersichtlich, daß die alte Burg beträchtlich umgebaut und erweitert wurde, damit sie auch für repräsentative Zwecke einer "Pfalz" geeignet war. So waren die Staufer selbst nicht nur häufig in Eger (Barbarossa urkundlich bezeugt 3 Aufenthalte; sein Sohn Heinrich mehrmals seit 1189 und feierte fast jährlich das Weihnachtsfest in Eger; Philipp mind. viermal, ebenso Friedrich II.; dessen Sohn Heinrich achtmal; Konrad IV. zweimal und schließlich Konradin 1259. Nachweise im einzelnen in Gradl Heinrich: Monumenta Egrana; im übrigen im Ausstellungskatalog "Die Zeit der Staufer", Bd. 4, 1977.), sondern hier fanden auch Hoftage und Fürstenzusammenkünfte statt, bei denen wichtige Reichsangelegenheiten verhandelt und entschieden wurden.
Während der "Stauferzeit" war - wie oben ausgeführt - das Egerland ein bedeutendes Gebiet in der staufischen Territorialpolitik. Vor allem in der Zeit des Interregnums (1254 - 1273) wurde die Einheit und der territoriale Bestand des Reichslandes Eger von außen her bedroht; von Norden durch den Markgrafen von Meißen, von Westen durch den Burggrafen von Nürnberg, im Osten durch den Böhmenkönig Přemysl Ottokar II., der sich auch zwischen 1269 und 1277 dominus Egre nennen konnte und den reichsministerialen Judex provincialis durch einen böhmischen Burggrafen ersetzte. Nach dem Tode Ottokars wurde die Reichsverwaltung mit dem Judex provincialis wieder hergestellt und Eger war wieder ein Reichsland, dem 1279 König Rudolf alle Rechte und Freiheiten bestätigte, die Eger jemals besessen hatte.
Während die Reichsstadt Eger im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts sowohl nach Innen als auch nach Außen eine bedeutende eigenständige Stellung einnahm, wurde sie mit dem Egerer Territorium zunehmend ein Objekt des politischen Schachers. Durch zwei eheliche Verbindungen der Přemysliden mit den Habsburgern steigerte sich die Möglichkeit für Böhmen, Eger und das Egerland zu gewinnen, da jetzt keine starke Reichsmacht mehr dahinter stand.