Die Reformation
Der Kampf der Egerer um ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Böhmen verquickte sich in tragischer Weise mit dem Hauptanliegen der Zeit, mit der Auseinandersetzung zwischen Katholizismus und Reformismus. Gemäß reichsstädtischer Tradition bekannten sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts Stadt und Land Eger zum evangelisch-lutherischen Glauben. Als 1609 Rudolf II. den Majestätsbrief erließ, der den böhmischen Ständen weitgehende Religionsfreiheit zusicherte, verlangten die Egerer dasselbe für sich. Doch wurden die Egerer mit ihrem Anliegen abgewiesen mit der Begründung, daß Eger "außerhalb dem lande gelegen und nur desselben pfandschilling sei." Doch die 1627 für Böhmen erlassene "Verneuerte Landesordnung" leitete u.a. nachdrücklich die Gegenreformation ein. Diese Verordnung sollte nunmehr auch für Eger Geltung haben, doch wurde sie hier mit der Begründung abgelehnt, " daß die stadt an den böhmischen rechten nicht participirt, weder in privatis noch in publicis." Trotzdem ernannte der Kaiser, der zugleich als König von Böhmen für das Pfandland Eger der Nachfolger des Pfandnehmers und Pfandgebers in einer Person war, eine eigene Reformationskommission, die im August 1628 in Eger ihre Tätigkeit aufnahm und als erstes die Entlassung der evangelischen Geistlichen verfügte. Die um des Glaubens willen in das Exil gezogenen Egerer, von Wolf Adam Pachelbel angeführt, verfolgten das Ziel, durch Bereinigung des Pfandschaftsverhältnisses eine Restituierung (= Wiederherstellung) des reichsstädtischen Charakters von Eger zu erreichen, weil sie nur darin die Möglichkeit einer freien Religionsausübung in Eger und für eine Rückkehr dorthin sahen.