Überblick

  1. Auf einen Blick

  2. Die frühe Zeit

  3. Die Stauferzeit

  4. Die Verpfändung des Egerlandes

  5. Die Gefährdung der Selbständigkeit des Egerlandes

  6. Die Reformation

  7. Der Dreißigjährige Krieg

  8. Die Zeit des Absolutismus

  9. Das 19. Jahrhundert

  10. Der Erste Weltkrieg - Gründung der Tschecho-Slowakei

  11. Die 1. Republik

  12. Das Abkommen von München

  13. Das Egerland im Deutschen Reich

Die Herkunft der Deutschen in NW-Böhmen

Das staatsrechtliche Verhältnis von Eger zu Böhmen

Der Titel der Stadt Eger

Der „Winterkönig“ und der Mythos von der Schlacht am Weißen Berg

Der „Winterkönig“ in Waldsassen und Eger

Die Badenischen Sprachenverordnungen

Der Volkstag in Eger

Die deutsche Sprache in der Tschechoslowakei

Anti-sudetendeutsche Politik in der 1. Tschecho-slowakischen Republik

Eine politische Legende

Ev.Kirche in Böhmen

Friedenskirche Eger

Die Konferenz von Potsdam

Die Vertreibung

Der tschechische Nationalismus

Premysl Pitter 1895 - 1976

Dekrete des Edvard Benesch

Tschechisches Lagersystem

Die Außerordentlichen Volksgerichte

Diskriminierende Maßnahmen gegen alle Deutschen

Standgerichte in der Tschechoslowakei im Mai 1945

Todesmärsche während der Verteibung

Massaker während der Vertreibung

10 Jahre tschechische Internierung

Der Beginn der Egerer Zeitung: „Egerer Anzeiger“

Die „Egerer Zeitung“ im Januar 1945

Die „Egerer Zeitung“ im Feber 1945

Die „Egerer Zeitung“ im März 1945

Die „Egerer Zeitung“ im April 1945

Fliegeralarm in Eger

Das Kriegsende in Eger 1945

F.Dorschner: Die letzten Tage in der Heimat

Der Egerer Stadtwald

Der Egerer Bahnhof

Die Egerländer Gedenkhalle

Gefährdung der Selbständigkeit des Egerlandes

Der Rat der Stadt Eger, auf dem seit der Verpfändung alle hoheitlichen Funktionen des ehemaligen Reichslandes - die Selbständigkeit im Gerichtswesen,der Heerbann, die Steuer- und Finanzhoheit, das Münzrecht und andere Rechte eines autonomen Territoriums - übergegangen waren, wurde durch die lange Dauer der Verpfändung allmählich in die Defensive gedrängt, zumal nicht nur die von Kaiser Ludwig dem Bayern im Jahre 1336 angestrebte Rücklösung des Pfandlandes zum Reich ohne Erfolg geblieben ist, sondern vor allem im 15. Jahrhundert ständig Gebietsverluste im Westen und Norden den territorialen Umfang des Egerer Landes einengten. So strebte auch Böhmen immer mehr danach, dieses Gebiet mit seiner wirtschaftlich emporgeblühten einstigen Reichsstadt Eger vollständig in Besitz zu nehmen. Etwa seit dem Ende des 15. Jahrhunderts und insbesondere, als die Habsburger Böhmen als Kronland dauernd gewannen (1526), ist bei vielfältigen Gelegenheiten zu beobachten, daß eine Rechtsminderung Egers eintrat und eine Einbeziehung des Pfandlandes in das Königreich Böhmen mit größerem Nachdruck und zunehmend erkennbaren planmäßigen Vorsatz verfolgt wurde. Diese Bestrebungen ließen es den Egerern ratsam erscheinen, die Landesregierung ständisch (wie die böhmische) zu organisieren. Dabei zeigte der egerländische Adel ähnliche Tendenzen zu größerer Selbständigkeit wie die Standesgenossen im benachbarten Böhmen. Aber der Rat der Stadt vermochte nach wie vor seine Auffassung , daß Stadt und Land ein thum seien, also etwas Gemeinsames, so daß alle Beschlüsse, die das Pfandland betrafen, gemeinschaftlich gefaßt werden müßten. So entstand der "Egerer Landtag", dessen Anfänge bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts zurückzuverfolgen sind. Im 16. Jahrhundert kam zu der vom Stadtmagistrat und Adel repräsentierten Vertretung des Pfandlandes Eger als dritter Stand die Geistlichkeit hinzu; seither wurde der Egerer Landtag auch als die drei Egerer Ständ bezeichnet.